Pflegegeld
Für Pflege zu Hause, wenn Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen die Versorgung sicherstellen. Die Pflegekasse überweist das Geld an die pflegebedürftige Person.
Ab Pflegegrad 2Pflege für Einsteiger
Pflegegrad, Anträge und Leistungen wirken am Anfang kompliziert. Hier erfahren Sie ohne Fachsprache, womit Sie beginnen, wer zuständig ist und wie die Pflegeversicherung zu Hause oder im Pflegeheim hilft.
Stand: 4. August 2026 · DeutschlandDie Grundlage
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen durch körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen beeinträchtigt ist. Entscheidend ist nicht allein eine Diagnose, sondern wobei im Alltag regelmäßig Hilfe benötigt wird. Die Einschränkung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.
Einfach gesagt: Der Pflegegrad öffnet den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind in der Regel die möglichen Leistungen.
Der Antrag
Sie brauchen kein kompliziertes Schreiben. Wichtig ist, dass der Antrag bei der richtigen Stelle eingeht.
Rufen Sie die Pflegekasse bei der Krankenkasse an oder stellen Sie den Antrag schriftlich beziehungsweise online. Privatversicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen. Eine bevollmächtigte Person kann den Antrag ebenfalls stellen.
Formulierungshilfe: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrades.“Notieren Sie einige Tage lang, wobei Hilfe nötig ist. Legen Sie Medikamentenplan, Arzt- oder Krankenhausberichte und vorhandene Hilfsmittel bereit. Eine vertraute Person sollte möglichst dabei sein.
Bei gesetzlich Versicherten begutachtet der Medizinische Dienst oder eine andere unabhängige Stelle die Situation. Bei Privatversicherten übernimmt dies Medicproof. Betrachtet werden unter anderem Mobilität, Orientierung, Verhalten, Selbstversorgung, Therapien und Alltagsgestaltung.
Die Pflegekasse teilt den Pflegegrad schriftlich mit. Nach einem Antrag muss sie außerdem zeitnah eine Pflegeberatung anbieten. Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung; üblicherweise ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.
Gut vorbereitet
Geld & Unterstützung
Pflegegeld und ambulante Sachleistungen sind vor allem für die Pflege zu Hause gedacht. Für ein Pflegeheim gelten eigene Leistungsbeträge.
Für Pflege zu Hause, wenn Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen die Versorgung sicherstellen. Die Pflegekasse überweist das Geld an die pflegebedürftige Person.
Ab Pflegegrad 2Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst unterstützt zu Hause. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zum jeweiligen Höchstbetrag; das Geld wird nicht frei ausgezahlt.
Ab Pflegegrad 2Pflegedienst und private Pflege lassen sich verbinden. Nicht ausgeschöpfte Sachleistungen führen zu einem anteiligen Pflegegeld.
Pflegegeld vermindert sich anteiligBis zu 131 Euro monatlich für anerkannte Unterstützungsangebote bei häuslicher Pflege. Der Betrag ist zweckgebunden und wird in der Regel gegen Nachweise erstattet.
Bereits ab Pflegegrad 1Monatliche Beträge
| Pflegegrad | Pflegegeld zu Hause | Ambulanter Pflegedienst bis | Pflegeheim-Leistung |
|---|---|---|---|
| 1 | – | – | 131 € |
| 2 | 347 € | 796 € | 805 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € | 1.319 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € | 1.855 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € | 2.096 € |
Pflegegrad 1: kein reguläres Pflegegeld und keine ambulante Pflegesachleistung; bei häuslicher Pflege kann unter anderem der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich genutzt werden. Alle Beträge sind Höchst- beziehungsweise Pauschalbeträge.
Pflegeheim finanzieren
Die Pflegeversicherung beteiligt sich, übernimmt aber normalerweise nicht die gesamten Heimkosten.
Je nach Pflegegrad erhält das Heim monatlich 131 bis 2.096 Euro aus der Pflegeversicherung.
Ab Pflegegrad 2 werden 15 %, 30 %, 50 % oder 75 % des pflegebedingten Eigenanteils übernommen – abhängig von der bisherigen Aufenthaltsdauer.
Übrig bleiben können der restliche pflegebedingte Eigenanteil sowie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Reichen Einkommen, Rente und einzusetzendes Vermögen nicht aus, kann „Hilfe zur Pflege“ beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Die Prüfung erfolgt individuell.
Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen werden grundsätzlich für die Pflege zu Hause genutzt. Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse stattdessen die oben aufgeführte Pflegeheim-Leistung.
des pflegebedingten Eigenanteils – nicht der gesamten Heimrechnung
FAQ
Die wichtigsten Antworten zum Nachschlagen.
Bei der Pflegekasse, die zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse gehört. Privatversicherte wenden sich an ihre private Pflege-Pflichtversicherung. Der erste Antrag kann auch telefonisch gestellt werden.
Nein. Der Antrag geht direkt an die Pflegekasse beziehungsweise private Versicherung. Medizinische Unterlagen und ein aktueller Medikamentenplan helfen aber bei der Begutachtung.
Ja, wenn die pflegebedürftige Person die Angehörige oder den Angehörigen dazu bevollmächtigt hat. Eine vorhandene Vollmacht sollte der Pflegekasse vorgelegt werden.
Ja. Körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen werden gleichberechtigt betrachtet. Entscheidend ist, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bewältigen kann.
Pflegegeld unterstützt selbst organisierte Pflege zu Hause. Bei der Sachleistung rechnet ein zugelassener Pflegedienst seine Arbeit bis zum Höchstbetrag mit der Pflegekasse ab. Beides lässt sich anteilig kombinieren.
Bei vollstationärer Pflege wird grundsätzlich nicht das reguläre Pflegegeld weitergezahlt. Stattdessen übernimmt die Pflegekasse den nach Pflegegrad festgelegten stationären Leistungsbetrag direkt für die Heimversorgung.
Prüfen Sie Bescheid und Gutachten. Ein Widerspruch ist üblicherweise innerhalb eines Monats möglich; maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Eine Pflegeberatung oder unabhängige Beratungsstelle kann helfen.
Beim zuständigen Sozialamt kann „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden. Das Amt prüft Einkommen, Vermögen, andere Ansprüche und den notwendigen Bedarf im Einzelfall. Stellen Sie den Antrag möglichst früh und lassen Sie sich beraten.
Bei der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt. Dort erhalten Sie Hilfe bei Anträgen, einen Überblick über Leistungen und auf Wunsch Unterstützung bei einem individuellen Versorgungsplan.
Nächster Schritt
Die Startauswahl enthält 30 Einrichtungen mit Betreiberquellen. Kosten und freie Plätze erfragen Sie direkt beim Haus.
Offizielle Informationen
Die Inhalte und Beträge wurden am 4. August 2026 anhand der Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geprüft.
Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Pflege- oder Sozialberatung. Maßgeblich sind Ihr Bescheid, Ihre Pflegekasse und die zuständigen Behörden.