Pflege für Einsteiger

Pflege verstehen.
Schritt für Schritt.

Pflegegrad, Anträge und Leistungen wirken am Anfang kompliziert. Hier erfahren Sie ohne Fachsprache, womit Sie beginnen, wer zuständig ist und wie die Pflegeversicherung zu Hause oder im Pflegeheim hilft.

Stand: 4. August 2026 · Deutschland

Die Grundlage

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen durch körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen beeinträchtigt ist. Entscheidend ist nicht allein eine Diagnose, sondern wobei im Alltag regelmäßig Hilfe benötigt wird. Die Einschränkung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.

1geringe Beeinträchtigung
2erhebliche Beeinträchtigung
3schwere Beeinträchtigung
4schwerste Beeinträchtigung
5schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Einfach gesagt: Der Pflegegrad öffnet den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind in der Regel die möglichen Leistungen.

Der Antrag

Pflegegrad beantragen: So geht’s

Sie brauchen kein kompliziertes Schreiben. Wichtig ist, dass der Antrag bei der richtigen Stelle eingeht.

  1. 01

    Pflegekasse kontaktieren

    Rufen Sie die Pflegekasse bei der Krankenkasse an oder stellen Sie den Antrag schriftlich beziehungsweise online. Privatversicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen. Eine bevollmächtigte Person kann den Antrag ebenfalls stellen.

    Formulierungshilfe: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrades.“
  2. 02

    Begutachtung vorbereiten

    Notieren Sie einige Tage lang, wobei Hilfe nötig ist. Legen Sie Medikamentenplan, Arzt- oder Krankenhausberichte und vorhandene Hilfsmittel bereit. Eine vertraute Person sollte möglichst dabei sein.

  3. 03

    Selbstständigkeit wird eingeschätzt

    Bei gesetzlich Versicherten begutachtet der Medizinische Dienst oder eine andere unabhängige Stelle die Situation. Bei Privatversicherten übernimmt dies Medicproof. Betrachtet werden unter anderem Mobilität, Orientierung, Verhalten, Selbstversorgung, Therapien und Alltagsgestaltung.

  4. 04

    Bescheid und Beratung erhalten

    Die Pflegekasse teilt den Pflegegrad schriftlich mit. Nach einem Antrag muss sie außerdem zeitnah eine Pflegeberatung anbieten. Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung; üblicherweise ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.

Gut vorbereitet

Diese Unterlagen helfen bei der Begutachtung

  • Versichertennummer und Kontaktdaten
  • Medikamentenplan und Diagnosen
  • Arzt-, Therapie- und Krankenhausberichte
  • Liste der Hilfsmittel
  • Notizen zum täglichen Hilfebedarf
  • Vollmacht, falls Angehörige unterstützen

Geld & Unterstützung

Welche Leistung passt zu welcher Pflege?

Pflegegeld und ambulante Sachleistungen sind vor allem für die Pflege zu Hause gedacht. Für ein Pflegeheim gelten eigene Leistungsbeträge.

Pflegegeld

Für Pflege zu Hause, wenn Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen die Versorgung sicherstellen. Die Pflegekasse überweist das Geld an die pflegebedürftige Person.

Ab Pflegegrad 2

Pflegesachleistung

Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst unterstützt zu Hause. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zum jeweiligen Höchstbetrag; das Geld wird nicht frei ausgezahlt.

Ab Pflegegrad 2

Kombinationsleistung

Pflegedienst und private Pflege lassen sich verbinden. Nicht ausgeschöpfte Sachleistungen führen zu einem anteiligen Pflegegeld.

Pflegegeld vermindert sich anteilig

Entlastungsbetrag

Bis zu 131 Euro monatlich für anerkannte Unterstützungsangebote bei häuslicher Pflege. Der Betrag ist zweckgebunden und wird in der Regel gegen Nachweise erstattet.

Bereits ab Pflegegrad 1

Monatliche Beträge

Leistungen nach Pflegegrad

Stand: August 2026
PflegegradPflegegeld zu HauseAmbulanter Pflegedienst bisPflegeheim-Leistung
1––131 €
2347 €796 €805 €
3599 €1.497 €1.319 €
4800 €1.859 €1.855 €
5990 €2.299 €2.096 €

Pflegegrad 1: kein reguläres Pflegegeld und keine ambulante Pflegesachleistung; bei häuslicher Pflege kann unter anderem der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich genutzt werden. Alle Beträge sind Höchst- beziehungsweise Pauschalbeträge.

Pflegeheim finanzieren

Wer bezahlt was im Pflegeheim?

Die Pflegeversicherung beteiligt sich, übernimmt aber normalerweise nicht die gesamten Heimkosten.

01

Pflegekasse zahlt

Je nach Pflegegrad erhält das Heim monatlich 131 bis 2.096 Euro aus der Pflegeversicherung.

02

Zuschlag entlastet

Ab Pflegegrad 2 werden 15 %, 30 %, 50 % oder 75 % des pflegebedingten Eigenanteils übernommen – abhängig von der bisherigen Aufenthaltsdauer.

03

Eigenanteil bleibt

Übrig bleiben können der restliche pflegebedingte Eigenanteil sowie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

04

Sozialamt kann helfen

Reichen Einkommen, Rente und einzusetzendes Vermögen nicht aus, kann „Hilfe zur Pflege“ beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Die Prüfung erfolgt individuell.

Wichtig:

Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen werden grundsätzlich für die Pflege zu Hause genutzt. Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse stattdessen die oben aufgeführte Pflegeheim-Leistung.

1. Jahr15 %
2. Jahr30 %
3. Jahr50 %
ab 4. Jahr75 %

des pflegebedingten Eigenanteils – nicht der gesamten Heimrechnung

FAQ

Häufige Fragen zum Einstieg

Die wichtigsten Antworten zum Nachschlagen.

Wo beantrage ich den Pflegegrad?

Bei der Pflegekasse, die zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse gehört. Privatversicherte wenden sich an ihre private Pflege-Pflichtversicherung. Der erste Antrag kann auch telefonisch gestellt werden.

Brauche ich dafür eine Überweisung vom Arzt?

Nein. Der Antrag geht direkt an die Pflegekasse beziehungsweise private Versicherung. Medizinische Unterlagen und ein aktueller Medikamentenplan helfen aber bei der Begutachtung.

Kann ein Angehöriger den Antrag stellen?

Ja, wenn die pflegebedürftige Person die Angehörige oder den Angehörigen dazu bevollmächtigt hat. Eine vorhandene Vollmacht sollte der Pflegekasse vorgelegt werden.

Zählen Demenz oder psychische Erkrankungen beim Pflegegrad?

Ja. Körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen werden gleichberechtigt betrachtet. Entscheidend ist, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bewältigen kann.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?

Pflegegeld unterstützt selbst organisierte Pflege zu Hause. Bei der Sachleistung rechnet ein zugelassener Pflegedienst seine Arbeit bis zum Höchstbetrag mit der Pflegekasse ab. Beides lässt sich anteilig kombinieren.

Bekomme ich Pflegegeld zusätzlich im Pflegeheim?

Bei vollstationärer Pflege wird grundsätzlich nicht das reguläre Pflegegeld weitergezahlt. Stattdessen übernimmt die Pflegekasse den nach Pflegegrad festgelegten stationären Leistungsbetrag direkt für die Heimversorgung.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Prüfen Sie Bescheid und Gutachten. Ein Widerspruch ist üblicherweise innerhalb eines Monats möglich; maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Eine Pflegeberatung oder unabhängige Beratungsstelle kann helfen.

Was passiert, wenn ich das Pflegeheim nicht bezahlen kann?

Beim zuständigen Sozialamt kann „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden. Das Amt prüft Einkommen, Vermögen, andere Ansprüche und den notwendigen Bedarf im Einzelfall. Stellen Sie den Antrag möglichst früh und lassen Sie sich beraten.

Wo bekomme ich kostenlose persönliche Hilfe?

Bei der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt. Dort erhalten Sie Hilfe bei Anträgen, einen Überblick über Leistungen und auf Wunsch Unterstützung bei einem individuellen Versorgungsplan.

Nächster Schritt

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Offizielle Informationen

Quellen & Aktualität

Die Inhalte und Beträge wurden am 4. August 2026 anhand der Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geprüft.